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Information zur Beantragung eines Touristenvisums Russland und Registrierungen nach der Einreise

Sehr geehrte Kunden,

fuer Ihre Russlandreise benoetigen Sie ein Touristenvisum. Ausnahme: Einreise mit einem Kreuzfahrtschiff oder Faehre und einer maximalen Aufenthaltsdauer von 72 Stunden, in diesem Fall ist kein Visum erforderlich, auf jeden Fall jedoch weiterhin ein gueltiger Reisepass.

Hier moechten wir Ihnen alle wichtigen Informationen ueber die Beantragung eines Visums geben und Sie ueber den Ablauf der in Russland notwendigen Registrierungen in Kenntnis setzen.

Wir moechten darauf hinweisen, dass Sie die fuer Ihren Visumantrag notwendige Visumbefuerwortung ("Einladung") von Baikal Reisen bei Buchung eines Reiseangebotes ueber den Buchungszeitraum kostenlos erhalten, benoetigen Sie ueber den Buchungszeitraum hinaus eine gueltige Einladung, so berechnen wir eine Gebuehr in Hoehe von Euro 15,00 / Person.

Visum und Registrierungen

Allgemeine Information

Die Einreise in die Russische Foederation (RF) erfolgt fuer Buerger aus dem Schengen-Raum mit einem gueltigen Visum, welches in einer Konsularvertretung der Russischen Foederation in Berlin, Hamburg, Bonn, Nuernberg, Frankfurt, Muenchen, Leipzig (fuer deutsche Staatsbuerger), Wien, Salzburg (fuer oesterreichische Staatsbuerger), Bern und Genf (fuer Schweizer Staatsbuerger) rechtzeitig vor der Reise beantragt werden muss. Generell gilt: Das Visum muss in dem Land beantragt werden, in dem der Reisende sich permanent aufhaelt, unabhaengig von der Nationalitaet. Beispiel: Ein deutscher Staatsbuerger, der seinen staendigen Wohnsitz in Frankreich hat, muss das Visum beim russischen Konsulat in Paris beantragen.

Das Visum wird fuer jeden Reisenden ausgestellt, es gilt fuer einen bestimmten Reisezeitraum (laut Einladung oder Reisebestaetigung) und berechtigt zur einmaligen oder zweifachen Ein- und Ausreise. Hinweis: Die Dokumente (Visumantrag,etc.) koennen nur persoenlich oder ueber einen Reiseveranstalter beim Konsulat eingereicht werden. Eine Visumbeantragung per Post ist nicht moeglich. Die persoenliche Beantragung des Visums ist von 10.00 bis 12.00 Uhr an Arbeitstagen in der Regel moeglich. Russische Feiertage, an denen die Konsulate geschlossen sind: 1, 2, 3, 4, 5, 7. Januar, 23.Februar, 8. Maerz, 1, 9. Mai, 12. Juni, 4. November.

Wenn der staatliche Feiertag auf einen Samstag oder einen Sonntag faellt, wird er gemaess der russischen Gesetzgebung auf den darauffolgenden Arbeitstag uebertragen.

Folgende Unterlagen sind im Konsulat persoenlich oder durch einen Reiseveranstalter vorzulegen:

-- Ein Original-Reisepass (keine Passkopien, da das Visum in den Pass eingeklebt wird) oder ein Kinderausweis mit Lichtbild, eine Eintragung im Reisepass der Eltern wird nicht akzeptiert. Der Reisepass muss drei Monate ueber das Ende der Reise hinaus gueltig sein und mindestens zwei freie Seiten beinhalten.
-- Der Visumantrag muss am PC ausgefuellt und unterschrieben sein.
-- Weiter benoetigen Sie: Ein biometrisches Passbild im Format 3x4 cm, Fotos im Profil sowie Fotos, die den Antragsteller mit Sonnenbrille oder getoenter Brille zeigen, sind zu vermeiden.
Fuer mitreisende Kinder, die keinen eigenen Kinderausweis besitzen und aelter als vier Jahre sind, ist ein amtlich eingetragenes Lichtbild im Reisepass des Elternteils erforderlich, in dessen Visum das Kind eingetragen wird sowie ein entsprechender Vermerk im Visumantrag.

-- Eine Versicherungskarte fuer eine Auslandskrankenversicherung mit der Kopie der Versicherungspolice (alle vom russischen Konsulat anerkannten Versicherungen finden Sie am Ende dieses Infoblattes).

-- Eine foermliche Reisebestaetigung oder Voucher des russischen Reiseveranstalters (erhalten Sie von Baikal Reisen)

Fehlt eine dieser Unterlagen, kann kein Visum ausgestellt werden!
Bei Bus-, PKW- oder Motorradreisen ist ein entsprechender Vermerk im Visum erforderlich; daher muss unbedingt Kennzeichen, Modell und Farbe im Visumantrag angegeben werden.

Ein Visum muss spaetestens 24 Stunden vor dem auf der Reisebestaetigung angegebenen Einreisedatum ausgestellt sein.

Transitvisum

Das Transitvisum (bis 72 Stunden Aufenthaltsdauer) wird nur bei Vorlage der Fahr- oder Flugkarte sowie (bei Bedarf) des Folgevisums fuer das Drittland ausgestellt. Falls ein Aufenthalt von mehr als 72 Stunden vorgesehen ist (bis 10 Tage), sind die o.a. Reiseunterlagen vorzulegen.

Bearbeitungskosten

Die anfallenden Bearbeitungskosten sind wie folgt zu begleichen:

Die Reisenden, die in der Konsularabteilung vorsprechen und das Visum beantragen, werden zunaechst nach kurzer Pruefung der Unterlagen gebeten, die Bezahlung der Visabearbeitungsgebuehren per Bankueberweisung / Einzahlung auf Bankkonto des Konsulats vorzunehmen (ausser Konsulat Berlin, hier ist die Einzahlung an der Kasse moeglich). Die Visagebuehren koennen auch mit EC-, Master- oder Visa-Karten deutscher Banken bezahlt werden.
Anschliessend sind die Unterlagen nochmals mit Beleg der Ueberweisung / Einzahlung abzugeben.

Hinweis

Alle Unterlagen sollten nicht frueher als drei Monate vor der Einreise bei der Konsularabteilung abgegeben werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Aufzaehlung nicht abschliessend ist und dass bei auftretenden Fragen des Konsulats im Einzelfall die Vorlage zusaetzlicher Unterlagen oder Angaben gefordert werden kann. Die Vorlage gefaelschter Unterlagen oder Visaantraege mit falschen Angaben fuehren zu einem Verbot der Einreise nach Russland. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einreise nach Russland trotz gueltigen Visums verweigert werden kann, sofern sich an den Grenzstellen entsprechende Hinweise ergeben.
Baikal Reisen hat alle Angaben nach bestem Wissen gemacht, dennoch koennen wir fuer die Richtigkeit, insbesonders die Hoehe der Gebuehren, keine Gewaehr uebernehmen.

Bearbeitungsgebuehren

Visabearbeitungsgebuehren (in EUR) gemaess der Bearbeitungszeiten
Bearbeitungszeit Touristenvisum 10 Tage: 35.- (70.- weniger als 3 Tage) 
Einfache Einreise

Bearbeitungszeit Toursitenvisum 10 Tage: 55.- (90.- weniger als 3 Tage) 
Zweifache Einreise

Folgende Personenkategorien sind von der Antragsbearbeitungsgebuehr befreit:

enge Verwandte - Ehepartner, Kinder (auch Adoptivkinder), Eltern (auch Vormunde), Grosseltern und Enkelkinder - von Buergern der Europaeischen Union und Staatsangehoerigen der Russischen Foederation, die auf dem Gebiet der Russischen Foederation bzw. eines Mitgliedstaates rechtmaessig wohnhaft sind;

Angehoerige offizieller Delegationen, die mit an einen Mitgliedstaat, die Europaeische Union bzw. die Russische Foederation gerichteter offizieller Einladung an Treffen, Besprechungen, Verhandlungen oder Austauschprogrammen sowie an Veranstaltungen von zwischenstaatlichen Organisationen teilnehmen, die auf dem Gebiet der Russischen Foederation bzw. eines Mitgliedstaats stattfinden;

Mitglieder von nationalen und regionalen Regierungen und Parlamenten, von Verfassungsgerichten und Obersten Gerichten, sofern diese nicht durch dieses Abkommen bereits von der Visumpflicht befreit sind;

Schueler, Studenten, Postgraduierte und mitreisendes Lehrpersonal, die zu Studien oder Ausbildungszwecken einreisen wollen;

Behinderte und gegebenenfalls ihre Begleitpersonen;

Personen, die aus humanitaeren Gruenden, beispielsweise zum Zwecke der Inanspruchnahme dringender medizinischer Hilfe, reisen muessen, sowie deren Begleitpersonen und Personen, die zur Beerdigung eines engen Verwandten reisen oder einen schwerkranken engen Verwandten besuchen wollen, wenn sie entsprechende Nachweise vorlegen;

Teilnehmer an internationalen Jugensportveranstaltungen und deren Begleitpersonal;

Teilnehmer an wissenschaftlichen, kulturellen und kuenstlerischen Taetigkeiten, darunter an Hochschul und anderen Austauschprogrammen;

Teilnehmer an offiziellen Austauschprogrammen von Partnerstaedten.

Registrierung nach Einreise Russland

Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes ueber die "Migranten- und Auslaendererfassung" muss ein Tourist aus dem Schengen-Raum seit dem 01.04.11 die russische Migrationsbehoerde nicht mehr um seine Registrierung bitten, sondern sie lediglich innerhalb von 7 Arbeitstagen (Samstag, Sonntag und Feiertage zaehlen nicht) von seiner Ankunft in Kenntnis setzen. Fuer Kunden, die bei Baikal Reisen Hotels oder eine Pauschalreise gebucht haben, wird diese Mitteilung vom jeweiligen Hotel oder dem Reiseleiter durchgefuehrt, wenn es erforderlich ist.

Fuer Individualreisende, die auch privat in Russland uebernachten, gibt es auch die Moeglichkeit dieser "Registrierung" bei der russischen Post durch den Gastgeber.

Reisende koennen einen Registrierungsschein auf der Post erhalten, sich von der Webseite der Migrationsbehoerde FMS herunterladen oder bei Baikal Reisen anfordern.

Der Gastgeber (egal ob Hotel oder privat) hat den Schein in zwei Ausfertigungen auszufuellen und auf der Post aufzugeben. Ein Postangestellter prueft dann, ob alle Angaben uebereinstimmen und drueckt auf einen der Scheine den Stempel auf, dass die betreffende Person alles zur Registrierung Notwendige einschliesslich der Entrichtung einer Gebuehr erledigt hat.
Eine Kopie der bei der Einreise nach Russland erhaltenen Migration-Card und des Reisepasses muss ebenfalls vorgelegt werden.
Danach wird der Registrierungsschein per Einschreiben an die jeweilige regionale Migrationsbehoerde geschickt.

Dem Kunden wird eine Quittung (Talon) mit einem Einlageverzeichnis fuer das Einschreiben und einen Belegschein mit aufgestempeltem Datum ausgestellt. Falls der Belegschein verloren geht oder dieser durch Beschaedigung unbrauchbar wird, wird ein neuer Ersatzschein nur durch die Migrationsbehoerde ausgestellt.

Die Post erhebt fuer die Registrierung eine Gebuehr in Hoehe von 148 Rubel (ca. vieri Euro). Ausserdem fallen fuer den Kunden noch Versandkosten laut geltendem Posttarif in Hoehe 38,90 Rubel an, vorausgesetzt, der Brief ist nicht schwerer als 20 Gramm. Preisangaben ohne Gewaehr!!

Zum Ende der Reise ist die "Registrierungsquittung" (Talon) dem letzten Gastgeber auszuhaendigen, der die Einwanderungsbehoerde ueber die Ausreise des Reisenden informiert.

Vertretungen Russlands und Adressen

Berlin Konsularabteilung der Botschaft

Berlin Konsularabteilung der Botschaft
Behrenstr. 66, 10117 Berlin
Tel.: 030/ 22-65-11-84 deutsche Sprache
Fax: 030/229 00 35
Sprechzeit: Mo - Fr 9:00 -12:00 Uhr
Konsularbezirk: Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern

Bonn Generalkonsulat

Waldstr. 42, 53177 Bonn
Tel.: 0228/312085 (Keine Auskunft ueber konsularische Fragen)
Fax: 0228/ 31 15 63
Sprechzeit: Mo-Fr 8.30 - 12.30 Uhr, 9.00-12.00 - Annahme der Unterlagen
12.00-12.30 - Ausgabe der fertigen Unterlagen
Konsularbezirk: Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland

Hamburg Generalkonsulat

Am Feenteich 20, 22085 Hamburg
Tel.: 040/229 52 01, 229 53 01
Fax: 040/229 77 27
E-Mail: general.konsulat-hamburg@debitel.net
Sprechzeit: Mo-Fr 9:00 - 12:00 Uhr
Konsularbezirk: Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein

Leipzig Generalkonsulat

Turmgut Strasse 1, 04105 Leipzig
Tel.: 0341/585 18 76
Fax: 0341/564 95 89
E-Mail: rusgenkon_leipzig@t-online.de
Sprechzeit: von Montag bis Freitag 09.00-12.30 Uhr
Konsularbezirk: Sachsen und Thueringen

Muenchen Generalkonsulat

Maria-Theresia-Strasse 17, 81675 Muenchen
Tel.: 089/ 59 25 03
Fax: 089/ 550 38 28
Sprechzeit: Mo - Fr 9-13 Uhr
Visafragen: Mo, Di, Mi, Fr - 09.00-13.00 Uhr
Konsularbezirk: Bayern

Frankfurt Genaralkonsulat

Eschenheiner Anlage 33/34, 60318 Frankfurt/Main
Tel. (0911) 530 77 62, Fax (0911) 530 77 63
Konsularbezirk: Baden-Wuerttemberg, Hessen

Wien Konsularabteilung der Botschaft

Reisnerstrasse 45-47, 1030 Wien
Tel. (1) 712 12 29, 712 32 33
Fax (1) 712 33 88

Salzburg Generalkonsulat

Buergelsteinstrasse 2, 5020 Salzburg
Tel (662) 624 184
Fax (662) 621 74 34

Bern Konsularabteilung der russischen Botschaft

Brunnadernstrasse 53, 3006 Bern
Tel. (031) 352 05 67
Fax (031) 352 64 60

Genf Generalkonsulat

24. Rue Schaub, 1202 Genf
Tel. (022) 734 79 55
Fax (022) 740 34 70